Informationen für Fachpersonal
Palliativstationen
Das interdisziplinäre Team setzt sich Ärzten mit der Zusatzqualifikation Palliativmedizin, Palliative-Care Fachkräften, Psychoonkologin und ärztl. Psychotherapeutin, erfahrenen Physiotherapeuten, Wundmanagerin, Seelsorgern, ehrenamtlichen Hospizbegleitern und Mitarbeitern des Sozialdienstes zusammen. Zudem besteht ein enger interdisziplinärer und kollegialer Austausch mit den anderen Fachabteilungen des Krankenhauses
Unser palliativmedizinisches Behandlungsangebot umfasst:
medizinische und pflegerische Betreuung
eine individuelle Schmerztherapie
eine Bedürfnis-orientierte Symptombehandlung
Für die Planung des Aufenthalts bei uns ist es sinnvoll, dass Sie vorab Kontakt zu uns aufnehmen, damit wir die vorherrschende Situation und das Beschwerdebild besprechen und einen Aufnahmetermin vereinbaren können.
Selbstverständlich ist im Akutfall eine stationäre Aufnahme auch ohne vorherige Terminierung jederzeit möglich.
Eine Kontaktaufnahme kann telefonisch, per Fax, per E-Mail oder intern über eine Konsilanfrage erfolgen
Die Kosten werden von der Krankenkasse getragen.
AHPBs
Unser Aufgabenspektrum umfasst:
Die mit dem Krankheitsprozess verbundenen Leiden lindern
Hilfe bei der Verarbeitung des Sterbeprozesses und der Konfrontation mit dem Tod sowie Begleitung der damit verbundenen Trauerprozesse
Unterstützung bei der Überwindung der in diesem Zusammenhang bestehenden Kommunikationsschwierigkeiten
Aufbau von Versorgungsstrukturen mithilfe der bestehenden Netzwerkpartner und Bildung einer vertrauensvollen Beziehung
(Psychosozial)e Begleitung des Sterbenden, der Angehörigen und Bezugspersonen
Hilfe bei der Auseinandersetzung mit sozialen, ethischen und religiösen Sinnfragen
Wir werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen gefördert und somit ist unser Angebot kostenfrei. Wir brauchen keine Überweisungen oder Verordnungen. Ein kurzer Anruf genügt und wir können tätig werden. Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen unterliegen der Schweigepflicht.
Für die AHPB-Versorgung benötigen wir keine Verordnung.
Ambulantes Kinder- und Jugendhospiz
Ambulante Kinderhospizarbeit bietet Familien mit einem lebensbedrohlich oder lebensverkürzt erkrankten Kind oder Jugendlichen (0 bis 27 Jahre) frühzeitige, umfassende Unterstützung – ab Diagnosestellung und oft über viele Jahre hinweg. Sie entlastet die gesamte Familie durch psychosoziale, emotionale und praktische Begleitung im Alltag.
Dabei kommen auch qualifizierte Ehrenamtliche zum Einsatz, die die Familien regelmäßig unterstützen. Neben der individuellen Begleitung stehen auch Angebote für Geschwisterkinder und die gesamte Familie zur Verfügung.
Ziel ist es, Lebensqualität zu fördern und das Familiensystem nachhaltig zu stärken – in Zeiten der Krankheit, des Sterbens und der Trauer
Die Angebote sind kostenfrei, vertraulich und orientieren sich individuell am Bedarf der Familien.
Eine Kontaktaufnahme ist jederzeit telefonisch oder per Mail möglich; ein Erstgespräch ist für die Familie völlig unverbindlich.
SAPVs
Mitbetreuung palliativ Erkrankter
Symptomkontrolle im häuslichen Umfeld
wöchentliche Hausbesuche
Koordination der Hilfsmittelversorgung, Homecare Versorgung, …
24h-Rufdienst
Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen
Telefonische Voranmeldung des Patienten.
Ausstellung der Verordnung für SAPV (Formular 63)
Stationäres Hospiz
wenn eine ambulante Versorgung nicht ausreichend ist
Kontaktaufnahme telefonisch, per Email oder per Fax
Ärztliche Bescheinigung zur Feststellung der Notwendigkeit der Hospizversorgung muss ausgefüllt werden
Die Kosten werden zu 95% von den Krankenkassen übernommen. 5% müssen über Spenden finanziert werden.
Der Antrag zur Kostenübernahme wird am Aufnahmetag von Seiten des Hospizes an die Krankenkasse gestellt.
ein Kostenzusage erfolgt in der Regel für 4 Wochen, danach muss bei Bedarf ein Verlängerungsantrag gestellt werden.
Ambulante Pflegedienste
Alle Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach ärztlicher Verordnung
Wundverbände
Injektionen s.c. und i.m.
Infusionen richten, an- und umhängen
Medikamente richten und verabreichen, Überwachung der Einnahme
Maßnahmen im Zusammenhang mit Blasenverweilkathetern
Stomaversorgungen
Versorgung von Drainagen
Versorgung von PEG-Sonden
Dekubitusversorgung
Blutzuckerkontrolle
Vitalzeichenkontrolle
Ernährung über Portversorgung / Versorgung des ZVK
An- und ausziehen von Kompressionsstrümpfen
Anlegen von Kompressionsverbänden
Physikalische Maßnahmen
Alle Leistungen der Pflegerischen Grundversorgung
Ganzkörperwaschungen
Teilkörperwaschungen
Baden / Duschen
Hautpflege
Mundpflege
Nagelpflege
Haarpflege
Lagerungen
Mobilisation
prophylaktische Maßnahmen
Unterstützung bei Ausscheidungen
Alle Leistungen im Hauswirtschaftlichen Bereich
Wäsche waschen und bügeln
Reinigung der bewohnten Räume
Kochen
Einkaufsdienste
Begleitdienste
Behandlungspflege (SGB V), pflegerische Leistungen (SBGXI), Beratungseinsätze (37.3), Haushaltshilfe, zum Teil zusätzliche Angebote
Je nach Grundlage werden die Kosten von der Krankenkasse, Pflegekasse oder von den Kunden selbst übernommen.
Stationäre Pflegeeinrichtungen KZP/ LZP
Apotheke
Seelsorger
Gemeindeschwester plus
Beratungsdienste
Trauerbegleitung

