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Informationen für Fachpersonal

Palliativstationen

Das interdisziplinäre Team setzt sich  Ärzten mit der Zusatzqualifikation Palliativmedizin, Palliative-Care Fachkräften, Psychoonkologin und ärztl. Psychotherapeutin, erfahrenen Physiotherapeuten, Wundmanagerin,  Seelsorgern, ehrenamtlichen Hospizbegleitern und Mitarbeitern des Sozialdienstes zusammen. Zudem besteht ein enger interdisziplinärer und kollegialer  Austausch mit den anderen Fachabteilungen des Krankenhauses

 

Unser palliativmedizinisches Behandlungsangebot umfasst:

  • medizinische und pflegerische Betreuung 

  • eine individuelle Schmerztherapie 

  • eine Bedürfnis-orientierte Symptombehandlung 

 

Für die Planung des Aufenthalts bei uns ist es sinnvoll, dass Sie vorab Kontakt zu uns aufnehmen, damit wir die vorherrschende Situation und das Beschwerdebild besprechen und einen Aufnahmetermin vereinbaren können.

Selbstverständlich ist im Akutfall eine stationäre Aufnahme auch ohne vorherige Terminierung jederzeit möglich.

Eine Kontaktaufnahme kann telefonisch, per Fax, per E-Mail oder intern über eine Konsilanfrage erfolgen

Die Kosten werden von der Krankenkasse getragen. 

AHPBs

Unser Aufgabenspektrum umfasst:

  • Die mit dem Krankheitsprozess verbundenen Leiden lindern

  • Hilfe bei der Verarbeitung des Sterbeprozesses und der Konfrontation mit dem Tod sowie Begleitung der damit verbundenen Trauerprozesse

  • Unterstützung bei der Überwindung der in diesem Zusammenhang bestehenden Kommunikationsschwierigkeiten

  • Aufbau von Versorgungsstrukturen mithilfe der bestehenden Netzwerkpartner und Bildung einer vertrauensvollen Beziehung

  • (Psychosozial)e Begleitung des Sterbenden, der Angehörigen und Bezugspersonen

  • Hilfe bei der Auseinandersetzung mit sozialen, ethischen und religiösen Sinnfragen

Wir werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen gefördert und somit ist unser Angebot kostenfrei. Wir brauchen keine Überweisungen oder Verordnungen. Ein kurzer Anruf genügt und wir können tätig werden. Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen unterliegen der Schweigepflicht.

Für die AHPB-Versorgung benötigen wir keine Verordnung.

Ambulantes Kinder- und Jugendhospiz

Ambulante Kinderhospizarbeit bietet Familien mit einem lebensbedrohlich oder lebensverkürzt erkrankten Kind oder Jugendlichen (0 bis 27 Jahre) frühzeitige, umfassende Unterstützung – ab Diagnosestellung und oft über viele Jahre hinweg. Sie entlastet die gesamte Familie durch psychosoziale, emotionale und praktische Begleitung im Alltag. 

Dabei kommen auch qualifizierte Ehrenamtliche zum Einsatz, die die Familien regelmäßig unterstützen. Neben der individuellen Begleitung stehen auch Angebote für Geschwisterkinder und die gesamte Familie zur Verfügung.

Ziel ist es, Lebensqualität zu fördern und das Familiensystem nachhaltig zu stärken – in Zeiten der Krankheit, des Sterbens und der Trauer

Die Angebote sind kostenfrei, vertraulich und orientieren sich individuell am Bedarf der Familien. 

Eine Kontaktaufnahme ist jederzeit telefonisch oder per Mail möglich; ein Erstgespräch ist für die Familie völlig unverbindlich.

SAPVs

Mitbetreuung palliativ Erkrankter 

  • Symptomkontrolle im häuslichen Umfeld

  • wöchentliche Hausbesuche

  • Koordination der Hilfsmittelversorgung, Homecare Versorgung, … 

  • 24h-Rufdienst

Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen

Telefonische Voranmeldung des Patienten.

Ausstellung der Verordnung für SAPV (Formular 63) 

Stationäres Hospiz

  • wenn eine ambulante Versorgung nicht ausreichend ist

  • Kontaktaufnahme telefonisch, per Email oder per Fax

  • Ärztliche Bescheinigung zur Feststellung der Notwendigkeit der Hospizversorgung muss ausgefüllt werden

  • Die Kosten werden zu 95% von den Krankenkassen übernommen. 5% müssen über Spenden finanziert werden. 

  • Der Antrag zur Kostenübernahme wird am Aufnahmetag von Seiten des Hospizes an die Krankenkasse gestellt.

  • ein Kostenzusage erfolgt in der Regel für 4 Wochen, danach muss bei Bedarf ein Verlängerungsantrag gestellt werden. 

Ambulante Pflegedienste

Alle Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach ärztlicher Verordnung 

  • Wundverbände

  • Injektionen s.c. und i.m.

  • Infusionen richten, an- und umhängen 

  • Medikamente richten und verabreichen, Überwachung der Einnahme 

  • Maßnahmen im Zusammenhang mit Blasenverweilkathetern

  • Stomaversorgungen

  • Versorgung von Drainagen

  • Versorgung von PEG-Sonden

  • Dekubitusversorgung

  • Blutzuckerkontrolle

  • Vitalzeichenkontrolle

  • Ernährung über Portversorgung / Versorgung des ZVK

  • An- und ausziehen von Kompressionsstrümpfen

  • Anlegen von Kompressionsverbänden

  • Physikalische Maßnahmen

Alle Leistungen der Pflegerischen Grundversorgung

  • Ganzkörperwaschungen

  • Teilkörperwaschungen

  • Baden / Duschen

  • Hautpflege

  • Mundpflege

  • Nagelpflege

  • Haarpflege

  • Lagerungen

  • Mobilisation

  • prophylaktische Maßnahmen

  • Unterstützung bei Ausscheidungen

Alle Leistungen im Hauswirtschaftlichen Bereich

  • Wäsche waschen und bügeln

  • Reinigung der bewohnten Räume

  • Kochen

  • Einkaufsdienste

  • Begleitdienste

Behandlungspflege (SGB V), pflegerische Leistungen (SBGXI), Beratungseinsätze (37.3), Haushaltshilfe,  zum Teil zusätzliche Angebote 

Je nach Grundlage werden die Kosten von der Krankenkasse, Pflegekasse oder von den Kunden selbst übernommen. 

Stationäre Pflegeeinrichtungen KZP/ LZP

 

Apotheke

 

Seelsorger

 

Gemeindeschwester plus

 

Beratungsdienste

 

Trauerbegleitung